Prüfungen
Die Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung der Kammern (IHK und HWK) wird für den Ausbildungsberuf des Verkäufers am Anfang des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Prüfung (gebundene Fragestellung) und sie dauert 90 Minuten. Für den Ausbildungsberuf des Einzelhandelskaufmanns entfällt die Zwischenprüfung. An ihre Stelle tritt am Ende des zweiten Ausbildungsjahres der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung
a) zum Verkäufer
Die Abschlussprüfung findet für angehende Verkäufer gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres statt.
Gewichtung der Abschlussprüfung
Die mündliche und die schriftliche Prüfung werden jeweils mit 50 % gewichtet (davon Verkauf und Marketing 25 %, Warenwirtschaft und Rechnungswesen 15 %, Wirtschaft und Sozialkunde 10 %).
Bei einem guten Abschluss als Verkäufer sind viele Betriebe bereit die Ausbildung um ein Jahr zu verlängern, um dem Auszubildenden die Gelegenheit zu geben auch den Abschluss als Einzelhandelskaufmann zu erwerben.
Sollte nach abgeschlossener Verkäufer-Ausbildung die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel verlängert werden, werden die Prüfungsinhalte der Verkäuferprüfung als identisch zum Teil 1 der Abschlussprüfung für den Kaufmann im Einzelhandel angesehen und voll angerechnet. Der Auszubildende braucht am Ende der Ausbildungszeit nur mehr die beiden Prüfungsfächer für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ und „Fallbezogenes Fachgespräch“ ablegen.
b) zum Einzelhandelskaufmann
Für alle Auszubildenden zum Einzelhandelskaufmann gibt es keine Zwischenprüfung. An ihre Stelle tritt am Ende des zweiten Ausbildungsjahrs der Teil 1 und am Ende des dritten Ausbildungsjahrs der Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung.
Verteilung der Prüfungsfächer
Teil 1 der Abschlussprüfung zum Einzelhandelskaufmann
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Kaufmann im Einzelhandel ist mit der Abschlussprüfung Verkäufer identisch.
Teil 2 der Abschlussprüfung zum Einzelhandelskaufmann
Gewichtung der Abschlussprüfung
Die schriftliche Prüfung wird mit 60 % gewichtet (davon Verkauf und Marketing 15 %, Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10 %, Wirtschaft und Sozialkunde 10 %, Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25 %), die mündliche Prüfung wird mit 40 % gewichtet.
Zu den genauen Prüfungsbestimmungen vgl. www.aka-nürnberg.de