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Betriebsbesichtigung bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg

„Ich habe in der Arbeit gesagt wir besuchen die BA in Nürnberg, da dachten meine Kollegen, ich werde arbeitslos.“

Auf Einladung des Vaters eines Mitschülers besuchte die Klasse WBM 10 C am 08.05.2019 die Hauptzentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Nach der Ausweiskontrolle nahmen wir unsere Besucherausweise entgegen und wurden von einer Vertreterin der Presseabteilung in Empfang genommen. Der erste Programmpunkt war die Besichtigungen des Postversandes und der Druckstraße. Um einen Eindruck über die unvorstellbaren Ausmaße an automatisierten Postzustellungen und Kuvertierungen zu bekommen nur einige Beispiele:

Die BA… 

…versendet 680 Mio. Druckseiten in 140 Mio. Sendungen pro Jahr.

…benötigt 140 Tonnen Papier im Monat.

…hat jährliche Portokosten von 60 Mio. Euro.

Würde man die monatlichen Druckseiten übereinander legen wäre der Stapel 280 km hoch.

Im Anschluss an die Druckstraße besuchten wir die Dachterrasse im 17. Stock, welche eine herrliche Aussicht über Nürnberg bietet. Danach begaben wir uns zum Presseraum der Bundesagentur in welchem der Arbeitsmarktbericht sowie monatlich die Arbeitslosenzahlen veröffentlicht werden. Wir wurden über aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, Jobperspektiven und die Auswirkungen des drohenden Fachkräftemangels in der BRD unterrichtet. Anschließend referierte Herr Hoffmann von der IT-Abteilung über die Herausforderungen der BA in Zeiten von Internet 4.0. Die Ergebnisse der kompletten Umgestaltung der Homepage und des online-Serviceangebots waren beeindruckend. Ein neuer Test für Schüler und Studenten ermöglicht es eine riesige Auswahl an Berufen und Jobs kennenzulernen und seine eigenen Präferenzen zu testen. Herr Hoffmann schilderte die Herausforderungen der Programmierer und erläuterte die Zusammenarbeit mit verschiedenen externen Servicedienstleistern im IT-Bereich um die Onlineangebote benutzerfreundlich zu gestalten.

 

Die BA speichert eine schier unfassbare Menge an Daten aller Bundesbürger und ist deshalb auch ein bedeutendes Ziel für Hackerangriffe. Herr Hoffmann erklärte, dass es ca. 3000 Angriffe auf die Server der BA pro Tag gibt. Eine Live-Animation zeigte dies in Echtzeit und man konnte verfolgen aus welchem Land die Angriffe stammen. 

Gegen Ende unserer Erkundung besuchte uns der Gastgeber Herr Gaida und referierte sehr engagiert und persönlich über die Zukunft der BA und die Perspektiven für junge Menschen am zukünftigen Arbeitsmarkt. Besonders bemerkenswert war, dass die BA momentan einen Wandel durchlebt. Von einer Institution der Kriseninterventionsberatung zu einem sozialen Dienstleister der die Menschen lebenslang in beruflichen und sozialen Fragen berät. 

In Zukunft wird die Bundesagentur für Arbeit wohl nicht mehr hauptsächlich mit dem Problem von Arbeitslosigkeit und Jobverlust in Verbindung gebracht werden, wie im Eingangsstatements eines Schülers zitiert, sondern auch eine wichtige Steuerungsfunktion als Bindeglied zwischen Politik und Gesellschaft in einem sich stark wandelnden Arbeitsmarkt einnehmen.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei der BA und besonders bei Herrn Gaida, Büroleiter des Vorstandsvorsitzenden Herrn Scheele, der uns diesen interessanten und lehrreichen Besuch ermöglichte.

A. Klein, StR

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Datenschutzerklärung

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i.d.OPf
Deininger Weg 82
92318 Neumarkt i.d. OPf.
Telefon: 09181/ 48030
Fax: 09181/ 480315
Neumarkt(a)berufsschule.com

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i.d.OPf
Christian Schlierf
Deininger Weg 82
92318 Neumarkt i.d. OPf.
Telefon: 09181/ 48030
Fax: 09181/ 480315
datenschutzbeauftragter(a)berufsschule.com

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

Firma Hetzner Online AG (www.hetzner.de) in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: poststelle(a)datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht.

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

Cookies

Wir setzen und verwenden keine Cookies.

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
  • Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG) 
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen

(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

D) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter

Im Rahmen unserer Datenverarbeitung setzen wir folgende Anwendungen ein:

Anwendung

Datenschutzhinweise (Link)

 Alle mebis-Angebote:  https://mebis.bycs.de/datenschutz
 ByCS-Administration:  https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/administration/datenschutzerklaerung/index.html
 ByCS-Dashboard:  https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/dashboard-anwendung/datenschutzerklaerung/index.html
ByCS-Dienst-E-Mail: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/e-mail/datenschutz-und-nutzungsbedingungen/index.html
ByCS-Drive mit Office: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/cloudspeicher/datenschutzerklaerung/index.html
ByCS-Messenger: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/messenger/datenschutzerklaerung/index.html
ByCS-Videokonferenz: https://viko.bycs.de/app/datenschutz

 

 

(Stand 22.09.2023)

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Inhalte zum Fach Rechnungswesen

Inventur, Inventar, Bilanz

Buchen auf Bestandskonten, Erfolgsbuchungen, Buchung der Umsatzsteuer

Besonderheiten bei der Beschaffung und dem Absatz von Handelswaren

Privatkonten

Personalbuchungen

Behandlung von Sachanlagen, Abschreibung, GWG

Besonderheiten der Industriebuchführung

Jahresabschlussbuchungen

Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Teilkostenrechnung

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Fachbereich Politik und Gesellschaft

"Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker,

niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger,

niemals den Gepeinigten."

(Ellie Wiesel, Holocaust Überlebender und Friedensnobelpreisträger)

 

An der Berufsschule Neumarkt unterrichten ständig ca. 60 Lehrkräfte das Fach "Politik und Gesellschaft" (PuG) in den Jahrgangsstufen 10, 11, 12 und 13. Die jeweiligen Inhalte der Jahrgangsstufen finden Sie entweder unter der Rubrik "Lehrplan ..." des Fachbereichs PuG oder als Lehrplanlink in der "Linksammlung".

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Je nach Ausbildungsberuf unterscheiden sich die Abschlussprüfungen sowohl inhaltlich, als auch bei der Frage nach dem Prüfungsersteller. Neben den Kammerprüfungen (z.b. der IHK im Prüfungsfach WISO = Wirtschafts- und Sozialkunde) kann es rein schulische Abschlussprüfungen geben, die von Lehrkräften der Berufsschule Neumarkt erstellt werden.

Fachbereichsleitung: Thomas Trappe

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Weitere Beiträge ...

Vielfalt als Bereicherung: „Schulprofil Inklusion“ am BSZ

27 weitere Schulen aus allen Teilen Bayerns bei Festakt im Kultusministerium mit dem „Schulprofil Inklusion“ ausgezeichnet.

20241106 1557 Inklusion 19
Inklusion gehört zu den großen Aufgaben unserer Gesellschaft und stellt gleichzeitig eines der zentralen Anliegen der bayerischen Bildungspolitik dar. Kultusministerin Anna Stolz: „Es ist mir ein Herzensanliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf selbstverständlich und ohne Barrieren miteinander lernen und leben. Wie das gelingen kann, zeigen auch die über 500 bayerischen Schulen, die das ‚Schulprofil Inklusion‘ tragen.“
27 von ihnen sind mit Beginn des laufenden Schuljahres neu hinzugekommen. Bei der feierlichen Übergabe der Urkunden an die Vertreterinnen und Vertreter der Schulen betonte Anna Stolz: „Wir bauen das Netz der Schulen mit dem ‚Schulprofil Inklusion‘ in ganz Bayern weiter aus. Die Profilschulen leisten einen unschätzbaren Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Sie sind wichtige Botschafter, die zeigen, wie Inklusion gelingen kann – in Regelschulen wie in Förderzentren. Dort wird nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch die Fähigkeit, Vielfalt als Bereicherung zu begreifen. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken.“
Der bayerische Weg der Inklusion
Die Basis für das Schulprofil Inklusion bildet ein von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitetes inklusives Bildungs- und Erziehungskonzept. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die einzelnen Schülerinnen und Schüler, insbesondere diejenigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Profilschulen sind somit ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept des bayerischen Wegs der Inklusion.
Mittlerweile gibt es in Bayern über 500 Profilschulen. Sie sind eine von zahlreichen Maßnahmen und Angeboten des Freistaats. So wurden für die Inklusion im laufenden Schuljahr schulartübergreifend 100 zusätzliche Stellen ausschließlich für die Inklusion geschaffen. Darüber hinaus hat Bayern die verschiedenen Studienangebote deutlich ausgeweitet und Inklusion als festen Bestandteil der Lehrerbildung etabliert.

150 Jahre Berufsschule Neumarkt

150Jahre BSZNM ohne Text

Am 19.10.2024 feierte die Berufsschule Neumarkt ihr 150jähriges Bestehen. 

Sie wurde 1874 als Gewerbeschule gegründet und durchlief viele Stationen und Erweiterungen. Diese Entwicklung wurde am 19.Oktober 2024 mit einer großen Feier mit dem Schulleiter OStD. A. Hierl als Moderator gewürdigt. Mit dabei waren der Staatsminister für Finanzen und für Heimat A. Füracker, selbst ehemaliger Schüler an der Berufsschule Neumarkt, Mitglied des Bundestags S. Hierl, Sachgebietsleiter der Regierung der Oberpfalz Dipl.-Hdl. W. Schütz  und dem Landrat W. Gailler. Sogar Ministerpräsident Dr. M. Söder schickte eine motivierende und kurzweilige Videobotschaft (Externer Link zu Youtube).

Zudem feirte die Kaminkehrerschule in Mühlbach ihr 50jähriges Bestehen. Stellvertretend dafür hielt der Innungsobermeister der Oberpfalz P. Wilhelm eine Rede und übergab der Berufsschule einen fast lebensgroßen Kaminkehrer als Symbol der Verbundenheit.

Die Ehrengäste enthüllten den Baum der Geschichte, der von den verschiedenen Abteilungen der Berufsschule gestaltet wurde.

Video über die Geschichte der Berufsschule Neumarkt (YouTube-Link)

Im Anschluss an den Festakt gab es den Tag der offenen Berufsschule, während dessen sich alle Interessierte über die Arbiet in der Berufsschule informieren konnten. 

Zum Abschluss feierte die ganze Schulfamilie ein Schulfest mit Musik und Unterhaltung.

Abschlussfeier II/2024

Im Sommer 2024 konnten über 400 Schülerinnen und Schüler die Berufsschule verlassen und ins Arbeitsleben starten. Sie wurden von Herrn OStD Hierl und dem Landrat W. Gailler würdig verabschiedet und die Preisträger wurden geehrt. Unter den Absolventinnen und Absolventen waren auch 17, die parallel zu der Berufsausbildung die Fachhochschulreife erreicht haben. Knapp 50 Absolventinnen und Absolventen erhielten zudem einen Staatspreis für besonders herausragende Leistungen und 10 von ihnen bekamen einen dotierten Preis des Staats, Landkreises oder Fördervereins.

 PreistrgerInnen

Schüler und Schülerinnen fragen - Politiker antworten

Schler fragen Politiker antworten 1

Am Donnerstag, den 20. Juni 2024 besuchte Frau Marianne Schieder, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Deutschen Bundestag, das Berufliche Schulzentrum Neumarkt.

Marianne Schieder wuchs als älteste von fünf Mädchen auf einem Bauernhof in Schwarzberg, einem kleinen Dorf in der Marktgemeinde Wernberg-Köblitz auf. Nach Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens arbeitete sie als Landesgeschäftsführerin der Katholischen Landjugendbewegung Bayerns. Von 1994 bis 2005 war sie Mitglied des Bayerischen Landtages und ist seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. Politisch engagiert sich darüber hinaus im Kreistag und als Gemeinderätin in ihrer Marktgemeinde Wernberg-Köblitz.

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Die Technikerschule ebnet Lehrlingen den Weg an die Uni


Den Kampf um Nachwuchs wollen die Staatliche Technikerschule Neumarkt und die Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Amberg-Weiden in Zukunft gemeinsam führen. Mehr junge Menschen sollen sich für ein Studium zum Elektro-Ingenieur entscheiden, so der Plan.
Daher können Schüler sich nun ihre Leistungen aus der Technikerschule auf das Studium anrechnen lassen. So sparen sie sich etwas über ein Semester. Das sieht eine Vereinbarung der Schule mit der OTH vor, die Schulleiter Albert Hierl und Uni-Präsident Clemens Bulitta gestern unterschrieben haben.
Bulitta will so zwei Hürden abbauen. Erstens sei es nun einfacher, schulische Leistungenin universitäre Module umzurechnen. Zweitens soll die „Barriere im Kopf“ der Schüler eingerissen werden. „Schüler trauen sich ein Studium oft nicht zu“, weiß Christian Schlierf, Lehrer für Elektro und Informationstechnik. Viele Schüler seien Gesellen in einem technischen Beruf, die von sich aus nie an ein Studium denken würden. Denen soll Zusammen mit derOTHAmberg-Weiden kämpft die Schule gegen Fachkräftemangel durch die Zusammenarbeit mit der OTH zugerufen werden:
„Traut es euch zu! Probiert es!“, sagt Schlierf. Dass das funktionieren kann, bestätigt Christian Meier, Lehrer für Physik, Mess- und Informationstechnik. Nach der Lehre hat er über eine ähnliche Kooperation den Weg an die Universität gefunden. Die Zusammenarbeit soll noch einen weiteren Nutzen haben: Hochschulbildung soll auch für Menschen abseits der großen Städte zugänglich sein, sagt Uni-Präsident Bulitta. „Hochschulstandorte dürfen Leute nicht aus der Fläche rausziehen.“ Schulleiter Hierl sieht das ähnlich: „Wenn einer in Nürnberg studiert, besteht die Gefahr, dass er in Nürnberg bleibt.“ Laut Bulitta ist es Aufgabe der OTH, Wirtschaftsunternehmen auch im Raum Neumarkt „nachhaltig mit Fachkräften zu versorgen“. Die Zusammenarbeit soll in beide Richtungen funktionieren.
Wem das Studium zu viel wird, kann an die Technikerschule wechseln und sich bis zu einem Jahr anrechnen lassen, sagt Hierl. Auch ohne Studium seien seine Schüler in der Wirtschaft gefragt, sagt er. Wer seinen Abschluss an der Technikerschule mache, der „bekommt einen gut bezahlten Job und kann sich den auch noch aussuchen.“

Schulübergreifende Zusammenarbeit: Chemie für Techniker

Informationen zur Zusammenarbeit finden Sie hier.

Freisprechungsfeier der Innung Oberpfalz

Ein bewegtes Schuljahr 2019/20 liegt hinter uns, Unterrichtsaufall und Unsicherheit ob Termine wie gewohnt stattfinden verunsicherte unsere Schüler. Mit einem gehörigen Maß an Disziplin und virtueller Prüfungsvorbereitung wurde auf die Veränderungen reagiert. Fähigkeiten, die sie für die Zukunft benötigen können.

Trotz der Pandemie wollte man auf die traditionellen Freisprechungen nicht verzichten. 15 junge Leuten haben Ihre Lehre abgeschlossen mit zum Teil hervorragenden Leistungen. Das beste Ergebnis erzielte Michaela Karg vom Ausbildungsbetrieb Markus Simon aus Parsberg.
DIEKaminkehrer
Landrat Gailer hob in seinem Grußwort die Bedeutung der dualen Ausbildung hervor. Auch ist er immer angetan von dem festlichen Rahmen, welcher hier in Mühlbach aufwartet. Allen voran die musikalische Umrahmung von Franziska Scheffler und Corinna Böh aus Regensburg.
Weitere Redner waren der 1. Bürgermeister der Stadt Dietfurt Bernd Meier, Außenstellenleiter Herr StD. Georg Setz, Obermeister Peter Wilhelm und Lehrlingswart Harald Hofmeister.
Alle gratulierten zu dem Erreichten und erinnerten an die vielen Möglichkeiten, die den jungen Kaminkehrern offen stünden.
Der traditionelle Schluck aus dem Zunftkrug, musste leider aus hygienischen Gründen entfallen.

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