Aufnahmebedingungen

Nach der Fachschulordnung (FSO) ist für die Ausbildung an der Staatlichen Fachschule in Neumarkt i. d. OPf. folgendes nachzuweisen:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
  • Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.

oder:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
  • eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Geeigneten Bewerbern/-innen (z. B. FH- bzw. TU-Abbrecher mit Berufsausbildung und Berufspraxis) kann nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden.

Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz möglich.

Schulgebühren werden zurzeit nicht erhoben.

Medienpauschale wird jährlich ermittelt.

Drucken E-Mail

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.